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Friseursalon eröffnen: Schritt für Schritt (2026)

Zwölf Schritte zum eigenen Salon: Meisterpflicht und die Wege ohne Meisterbrief, Handwerksrolle, Gewerbeamt, Finanzamt, Kleinunternehmer, Kasse mit TSE, BGW, Preise und erste Kunden.

Aktualisiert am 27 Oktober 202610 Min. LesezeitVon Team Lookster

In diesem Artikel
  1. Schritt 1: Meisterpflicht im Friseurhandwerk und die Ausnahmen
  2. Schritt 2: Rechtsform wählen
  3. Schritt 3: Eintragung in die Handwerksrolle
  4. Schritt 4: Gewerbeanmeldung
  5. Schritt 5: Finanzamt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  6. Schritt 6: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
  7. Schritt 7: Kasse und TSE (KassenSichV)
  8. Schritt 8: Versicherungen und Sozialversicherung
  9. Schritt 9: Standort, Mietvertrag, Hygiene und Preisaushang
  10. Schritt 10: Preise kalkulieren
  11. Schritt 11: Kunden gewinnen
  12. Schritt 12: Welches Buchungssystem und welcher Terminkalender?
  13. Checkliste vor der Eröffnung

Einen Friseursalon eröffnen darf in Deutschland nur, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist: mit Meisterbrief, mit einem angestellten Meister als Betriebsleiter, über die Altgesellenregelung oder mit einer Ausnahmebewilligung. Danach folgen Gewerbeanmeldung, Finanzamt, Kasse, Berufsgenossenschaft, Standort, Preise und Kunden. Hier stehen alle zwölf Schritte mit den Zahlen und Fristen, wie sie im Oktober 2026 gelten. Kalender und Buchungen regelst du ab Tag 1 mit Lookster: 3 Monate kostenlos und an einem Tag live.

Schritt 1: Meisterpflicht im Friseurhandwerk und die Ausnahmen

Das Friseurhandwerk steht in Anlage A der Handwerksordnung unter Nummer 38 und ist damit zulassungspflichtig. Wer einen Salon als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Dafür gibt es vier Wege:

  1. Eigener Meisterbrief im Friseurhandwerk (§ 7 Abs. 1a HwO). Der sicherste Weg, auch weil Banken und Kunden ihn als Qualitätssiegel lesen.
  2. Angestellter Betriebsleiter (§ 7 Abs. 1 HwO). Du stellst eine Friseurmeisterin oder einen Friseurmeister ein, der den Betrieb fachlich-technisch leitet. Die Person muss das tatsächlich tun; eine reine Namensleihe reicht nicht.
  3. Altgesellenregelung (§ 7b HwO). Du hast die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk bestanden und mindestens sechs Jahre im Beruf gearbeitet, davon vier in leitender Stellung mit eigenverantwortlichen Entscheidungsbefugnissen. Dann hast du einen Rechtsanspruch auf die Ausübungsberechtigung. Nachweise: Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen. Die kaufmännischen Kenntnisse gelten durch diese Praxis in der Regel als belegt.
  4. Gleichwertiger Abschluss oder Ausnahmebewilligung. Abschlüsse aus EU- und EWR-Staaten oder der Schweiz können gleichgestellt werden (§ 7 Abs. 2 HwO). Eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO bekommst du, wenn du die nötigen Kenntnisse nachweist und die Meisterprüfung für dich eine unzumutbare Belastung wäre; sie kann auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden.

In allen Fällen ist die Handwerkskammer (HWK) deines Bezirks die erste Adresse. Vereinbare dort einen Beratungstermin, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, denn ohne Eintragung darfst du nicht öffnen.

Schritt 2: Rechtsform wählen

Starte als Einzelunternehmen, wenn du allein gründest. Es braucht keinen Notar, kein Stammkapital und keine Bilanz, solange du unter den Buchführungsgrenzen bleibst; du versteuerst den Gewinn mit der Einkommensteuer. Gründest du mit einer Partnerin, ist die GbR die einfache Form. Eine GmbH oder UG lohnt sich erst bei größerem Risiko oder mehreren Standorten; sie kostet Notar, Handelsregister und doppelte Buchführung.

Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € pro Jahr an (§ 11 Abs. 1 GewStG), und sie wird weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Schritt 3: Eintragung in die Handwerksrolle

Mit deinem Meisterbrief, der Ausübungsberechtigung oder dem Betriebsleitervertrag beantragst du bei der HWK die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Kammer prüft die Unterlagen, trägt dich ein und stellt die Handwerkskarte aus. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis deiner Kammer und steht auf deren Website; eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Mit der Eintragung wirst du Mitglied der HWK und zahlst den Kammerbeitrag, der sich nach dem Gewerbeertrag richtet.

Schritt 4: Gewerbeanmeldung

Ein stehendes Gewerbe musst du nach § 14 GewO "gleichzeitig" mit dem Beginn beim Gewerbeamt deiner Gemeinde anzeigen, also am Eröffnungstag oder kurz davor. Du brauchst Personalausweis, die Handwerkskarte oder Eintragungsbestätigung der HWK und bei Nicht-EU-Staatsangehörigkeit den Aufenthaltstitel. Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest: Berlin verlangt 26 € je Einzelgewerbe, bei Online-Anzeige 15 € (gecheckt am 27. Oktober 2026). Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft; melden musst du dich dort trotzdem selbst.

Schritt 5: Finanzamt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, seit 2021 nur noch elektronisch über Mein ELSTER (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Als Beginn zählt schon die Vorbereitung, etwa der Mietvertrag oder der erste Wareneinkauf. Im Fragebogen schätzt du Umsatz und Gewinn, wählst die Gewinnermittlung (für die meisten Salons die Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung. Danach bekommst du die Steuernummer per Post.

Schritt 6: Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Friseurleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG); einen ermäßigten Satz für Friseure gibt es in Deutschland nicht. Auf deinem Preisaushang und in der Kasse rechnest du also brutto mit 19 %.

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gilt, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (Stand 2026). Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, gibst keine Voranmeldungen ab und ziehst keine Vorsteuer. Verzichtest du auf die Regelung, bindet dich das fünf Jahre. Für einen Salon mit Umbau und Einrichtung im ersten Jahr ist der Verzicht oft günstiger, weil du die Vorsteuer aus Stühlen, Waschplätzen und Produkten zurückbekommst. Rechne beides mit deiner Steuerberatung durch, bevor du den Fragebogen abschickst.

Schritt 7: Kasse und TSE (KassenSichV)

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse besteht im Oktober 2026 nicht; eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist zulässig. Entscheidest du dich für eine elektronische Kasse oder Kassensoftware, gelten drei Regeln aus § 146a AO:

  • Die Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die jeden Geschäftsvorfall manipulationssicher protokolliert.
  • Du musst jedem Kunden einen Beleg anbieten (Belegausgabepflicht); der Bon darf digital sein.
  • Du musst die Kasse innerhalb eines Monats nach Anschaffung über ELSTER beim Finanzamt melden, ebenso die Außerbetriebnahme.

Ausblick: Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, nach dem Unternehmen mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ab 2028 eine elektronische Kasse nutzen müssen; Betriebe mit höchstens 12.000 € Barumsatz im Jahr sollen ausgenommen sein, und der Papierbon soll durch eine digitale Belegbereitstellung ersetzt werden. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und kann sich ändern. Kaufst du heute eine Kasse, achte auf TSE und Exportfähigkeit nach DSFinV-K, dann bist du für beide Fälle gerüstet. Lookster läuft neben jeder TSE-Kasse: Die Kasse erstellt den Beleg, Lookster führt Termine, Kundenkartei und Erinnerungen.

Schritt 8: Versicherungen und Sozialversicherung

Pflicht ist deine Krankenversicherung (gesetzlich freiwillig oder privat) mit Pflegeversicherung. Dazu kommen für Friseure zwei Besonderheiten:

  • Rentenversicherungspflicht: Wer als Inhaber eines Anlage-A-Betriebs in der Handwerksrolle eingetragen ist und die Eintragungsvoraussetzungen in seiner Person erfüllt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen kannst du dich auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI). Plane den Beitrag von Anfang an in die Kosten ein.
  • Berufsgenossenschaft BGW: Jedes Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden (§ 192 SGB VII). Für Friseurbetriebe ist das die BGW. Inhaberinnen und Inhaber von Friseurbetrieben sind dort kraft Satzung selbst pflichtversichert; die BGW nennt als Beispiel 218,96 € Jahresbeitrag bei 29.000 € Versicherungssumme (Beitragsjahr 2025). Befreien lassen kann sich nur, wer dauerhaft höchstens 10 Stunden pro Woche ohne Geschäftslokal und ohne Beschäftigte arbeitet. Angestellte sind immer über die BGW versichert.

Freiwillig, aber für einen Salon kaum verzichtbar: eine Betriebshaftpflicht (Farbe auf der Jacke, allergische Reaktion), eine Inhaltsversicherung für Einrichtung und Ware und eine Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherung, weil für Selbstständige bei Krankheit kein Lohn weiterläuft.

Schritt 9: Standort, Mietvertrag, Hygiene und Preisaushang

Prüfe vor dem Mietvertrag mit dem Bauamt, ob die Fläche als Friseursalon genutzt werden darf; aus einem Ladenlokal oder einer Wohnung wird nicht automatisch ein Salon, oft ist eine Nutzungsänderung nötig. Kläre, wer Wasseranschlüsse, Abluft und Elektrik bezahlt, und achte auf Laufzeit, Verlängerungsoption und Konkurrenzschutz im Vertrag.

Hygiene regeln die Bundesländer in eigenen Hygieneverordnungen; das Gesundheitsamt kann Betriebe, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger übertragen werden können, nach § 36 IfSG infektionshygienisch überwachen. Frag dein Gesundheitsamt nach dem Merkblatt für Friseure und arbeite mit einem schriftlichen Hygieneplan für Scheren, Kämme, Rasierklingen und Flächen.

Nach § 12 PAngV musst du ein Preisverzeichnis für deine wesentlichen Leistungen inklusive Umsatzsteuer in den Geschäftsräumen anbringen; hast du ein Schaufenster, auch dort. Ein Aushang mit Haarschnitt, Färben, Waschen und Föhnen genügt, die komplette Karte darf zum Einsehen bereitliegen.

Schritt 10: Preise kalkulieren

Berechne den Stundensatz aus deinen Kosten und deinem Wunscheinkommen, und leite daraus den Preis pro Leistung ab:

(Jahreskosten + gewünschter Bruttoverdienst) ÷ verrechenbare Stunden pro Jahr = Stundensatz netto

Ein hypothetisches Beispiel für eine Einzelgründerin mit kleinem Ladenlokal:

Posten Betrag
Jahreskosten (Miete, Versicherungen, BGW, Rentenbeitrag, Produkte, Software, Abschreibung, Steuerberatung) 24.000 €
Gewünschter Bruttoverdienst (inkl. Rücklage für Steuern und Krankenversicherung) 36.000 €
Zu deckender Betrag 60.000 €
Arbeitsstunden: 46 Wochen × 5 Tage × 8 Stunden 1.840 Stunden
Verrechenbar (70 %, der Rest ist Reinigung, Büro, Lücken) 1.288 Stunden
Stundensatz netto 46,58 €

Ein Herrenhaarschnitt von 30 Minuten kostet dann 23,29 € netto, also 27,72 € brutto mit 19 % Umsatzsteuer. Schneiden und Föhnen für 60 Minuten liegt bei 46,58 € netto oder 55,43 € brutto; eine Färbung mit zwei Stunden bei rund 111 € brutto plus Material. Vergleiche das Ergebnis mit den Salons in deiner Straße: Liegst du deutlich darüber, brauchst du eine Nische oder eine höhere Auslastung; liegst du darunter, verkaufst du dich unter Wert. Rechne alle sechs Monate neu und erhöhe lieber jedes Jahr ein wenig als alle drei Jahre mit einem Sprung.

Schritt 11: Kunden gewinnen

Mach Lookster zu deiner Basis: Mit einem Buchungslink und deiner eigenen Salonseite auf dem Lookster-Marktplatz bist du überall buchbar, wo neue Kunden dich finden. Die ersten Kunden kommen über vier Kanäle, nach Ertrag für Gründer sortiert:

  1. Der Lookster-Marktplatz und die Kunden-App. Deine Salonseite mit Portfolio und verifizierten Bewertungen erscheint in der kostenlosen Lookster-App für iOS und Android und ist auch über Google zu finden, in Deutschland wie in den Niederlanden. Neukunden buchen dort mit 0 % Provision. Vorsicht bei anderen Marktplätzen: Treatwell verlangt 35 % Provision zzgl. MwSt. auf die erste Buchung jeder neuen Kundin (gecheckt am 27. Oktober 2026).
  2. Google Unternehmensprofil. Kostenlos, und die meisten, die "Friseur + Stadt" suchen, klicken auf die Karte. Öffnungszeiten, Fotos, Leistungen eintragen, deinen Lookster-Buchungslink hinterlegen und jede Kundin um eine Bewertung bitten. Mehr dazu in mehr Online-Buchungen bekommen.
  3. Instagram und TikTok. Vorher-nachher-Bilder funktionieren für Friseure wie für kaum eine andere Branche. Der Lookster-Buchungslink in der Bio macht aus einem Betrachter in zwei Tipps einen Termin.
  4. Ehemaliger Arbeitgeber und Netzwerk. Eine saubere Ankündigung, dass du dich selbstständig machst, füllt oft die ersten Wochen. Prüfe vorher deinen alten Arbeitsvertrag auf Wettbewerbs- oder Kundenschutzklauseln.

Nach jedem Termin schickt Lookster automatisch eine Bewertungsanfrage per E-Mail und Push. So wachsen die echten Bewertungen auf deiner Salonseite ab der ersten Woche.

Schritt 12: Welches Buchungssystem und welcher Terminkalender?

Richte dein Buchungssystem vor dem ersten Kunden ein und starte ab Tag 1 mit Lookster. Eine Online-Terminbuchung mit Buchungslink erspart dir das Hin und Her per WhatsApp, verschickt Bestätigungen und Erinnerungen automatisch und baut ab dem ersten Termin eine Kundenkartei mit Historie, Notizen und Fotos auf. Lookster ist für genau diese Phase gebaut:

  • 3 Monate kostenlos, ohne Kreditkarte. Danach 19,95 € pro Monat zzgl. USt. inklusive 3 Mitarbeitenden, monatlich kündbar und ohne Einrichtungsgebühr (gecheckt am 27. Oktober 2026).
  • An einem Tag live. Konto anlegen, Leistungen, Team und Öffnungszeiten in einem kurzen Assistenten einrichten, Buchungslink teilen und deine Kunden können buchen.
  • Eigener Marktplatz und Kunden-App mit 0 % Provision. Auch auf Neukunden, die dich über den Lookster-Marktplatz finden, und mit unbegrenzt vielen Buchungen.
  • Buchungslink für Instagram und Google. Kunden buchen rund um die Uhr und sehen nur wirklich freie Zeiten pro Mitarbeitendem und Leistung.
  • Kostenlose Erinnerungen per E-Mail und Push, ohne SMS-Kosten. Eine Bestätigung direkt nach der Buchung und eine Erinnerung 24 Stunden vorher.
  • Export für deine Steuerberatung. Umsatz, Termine, Auslastung und No-Shows pro Mitarbeitendem, als Excel- oder CSV-Datei.

Den Kalender führst du im Browser oder in der Lookster Dashboard-App auf iPhone, iPad, Android oder Windows, live synchronisiert, auf Deutsch, Englisch oder Niederländisch. Mit Lookster Pro kommt die Kasse dazu: Tap to Pay, Zahlungslink und Online-Anzahlungen. Pro läuft bereits bei ausgewählten Salons und ist bald für alle verfügbar. Abgerechnet wird in der Zwischenzeit einfach über deine eigene Kasse, denn Lookster läuft neben jeder TSE-Kasse und regelt Termine, Buchungen und Kunden. Mehr zur Auswahl liest du in Buchungssystem für neue Salons, Was kostet Salonsoftware und auf der Seite zur Online-Terminbuchung mit Lookster.

Gabriel von Aiyo the Barber über den Effekt (übersetzt): "Das Dashboard ist sehr übersichtlich und leicht zu bedienen. Es nimmt mir viel Arbeit rund um Planung und Verwaltung ab, sodass ich mich auf meine eigentliche Arbeit konzentrieren kann."

Checkliste vor der Eröffnung

  1. Weg in die Handwerksrolle geklärt (Meisterbrief, Betriebsleiter, § 7b oder § 8 HwO) und mit der HWK besprochen.
  2. Rechtsform gewählt, meist Einzelunternehmen.
  3. In die Handwerksrolle eingetragen, Handwerkskarte erhalten.
  4. Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet.
  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgegeben, Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung getroffen.
  6. Kasse mit TSE gewählt und innerhalb eines Monats gemeldet, oder offene Ladenkasse mit Kassenbericht eingerichtet.
  7. Bei der BGW angemeldet, Rentenversicherung und Krankenversicherung geregelt, Betriebshaftpflicht abgeschlossen.
  8. Nutzung der Fläche mit dem Bauamt geklärt, Mietvertrag geprüft, Hygieneplan geschrieben, Preisaushang angebracht.
  9. Preise aus Kosten und verrechenbaren Stunden kalkuliert.
  10. Google Unternehmensprofil und Instagram mit Buchungslink eingerichtet.
  11. Steuerberatung oder Buchhaltungssoftware gewählt.
  12. Lookster live, Buchungslink geteilt und erste Termine eingetragen.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Meisterbrief einen Friseursalon eröffnen?

Ja, über vier Wege. Du stellst einen Friseurmeister als Betriebsleiter ein (§ 7 Abs. 1 HwO). Du hast die Gesellenprüfung und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, und beantragst die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO. Du hast einen gleichwertigen Abschluss, etwa aus einem EU-Land (§ 7 Abs. 2 HwO). Oder du beantragst eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO, wenn die Meisterprüfung für dich eine unzumutbare Belastung wäre. Ansprechpartner ist immer die Handwerkskammer.

Was kostet es, einen Friseursalon anzumelden?

Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune unterschiedlich viel; Berlin verlangt zum Beispiel 26 € für ein Einzelgewerbe, online 15 € (Stand Oktober 2026). Dazu kommt die Gebühr für die Eintragung in die Handwerksrolle nach dem Gebührenverzeichnis deiner Handwerkskammer. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft BGW sind kostenlos. Der große Posten ist nicht die Anmeldung, sondern Miete, Umbau und Einrichtung.

Gilt die Kleinunternehmerregelung für Friseure?

Ja, wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG, Stand 2026). Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und kannst keine Vorsteuer aus Einrichtung und Produkten ziehen. Für einen Vollzeitsalon mit Mietfläche ist die Grenze schnell erreicht; für den Start zu Hause oder in Teilzeit kann sie sinnvoll sein.

Brauche ich als Friseur eine Registrierkasse mit TSE?

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es im Oktober 2026 noch nicht; eine offene Ladenkasse ist erlaubt. Nutzt du eine elektronische Kasse, muss sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben, du musst jedem Kunden einen Beleg anbieten und die Kasse innerhalb eines Monats über ELSTER beim Finanzamt melden (§ 146a AO). Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der ab 2028 eine Kassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz vorsieht; verabschiedet ist er noch nicht.

Welches Buchungssystem passt zu einem neuen Friseursalon?

Lookster. Du startest mit 3 Monaten kostenlos ohne Kreditkarte und bist an einem Tag live. Danach kostet es 19,95 € pro Monat zzgl. USt. inklusive 3 Mitarbeitenden, mit 0 % Provision, auch auf Neukunden über den Lookster-Marktplatz und die Kunden-App. Kunden buchen rund um die Uhr über deinen Link auf Instagram und Google und bekommen kostenlose Erinnerungen per E-Mail und Push, ohne SMS-Kosten.

Muss ich mich als selbstständiger Friseur bei der BGW anmelden?

Ja. Jedes neue Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (§ 192 SGB VII). Für Friseure ist das die BGW. Inhaberinnen und Inhaber von Friseurbetrieben sind dort kraft Satzung selbst pflichtversichert; eine Befreiung gibt es nur, wer dauerhaft höchstens 10 Stunden pro Woche ohne Geschäftslokal und ohne Beschäftigte arbeitet. Die BGW nennt als Beispiel 218,96 € Jahresbeitrag bei 29.000 € Versicherungssumme (Beitragsjahr 2025).

Quellen

  1. Handwerksordnung, Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke, Nr. 38 Friseure)
  2. § 7 HwO: Eintragung in die Handwerksrolle, Betriebsleiter, gleichwertige Abschlüsse
  3. § 7b HwO: Ausübungsberechtigung für Altgesellen
  4. § 8 HwO: Ausnahmebewilligung
  5. Existenzgründungsportal des BMWE: Gründen im Handwerk
  6. § 14 GewO: Anzeigepflicht
  7. Service-Portal Berlin: Gewerbe anmelden (Gebühren)
  8. § 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  9. ELSTER: Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?
  10. § 19 UStG: Kleinunternehmer
  11. § 12 UStG: Steuersätze
  12. § 11 GewStG: Steuermesszahl und Steuermessbetrag (Freibetrag 24.500 €)
  13. § 146a AO: Ordnungsvorschrift für elektronische Aufzeichnungssysteme (TSE, Belegausgabe, Mitteilungspflicht)
  14. IHK Köln: Bundesregierung beschließt Kassenpflicht und digitalen Bon ab 2028
  15. § 192 SGB VII: Pflichten der Unternehmer (Anmeldung binnen einer Woche)
  16. BGW: Mitglied werden, Anmeldung Ihres Unternehmens
  17. BGW: Unfallversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer des Friseurhandwerks
  18. § 2 SGB VI: Selbständig Tätige (Rentenversicherungspflicht für Handwerker)
  19. § 6 SGB VI: Befreiung von der Versicherungspflicht (nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen)
  20. § 12 PAngV: Preisangaben für Leistungen (Preisverzeichnis)
  21. § 36 IfSG: Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen
  22. Treatwell: Preise für Partner (35 % Provision zzgl. MwSt. auf die erste Buchung neuer Kunden)
  23. Lookster: Preise

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