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Nagelstudio eröffnen: Schritt für Schritt zum eigenen Studio (2026)

Elf Schritte zum eigenen Nagelstudio: Ausbildung, Gewerbeanmeldung und HWK, Kleinunternehmerregelung, Hygiene und Gesundheitsamt, TPO- und HEMA-Regeln, Kasse, BGW, Preise und Stammkunden.

Aktualisiert am 27 Oktober 202610 Min. LesezeitVon Team Lookster

In diesem Artikel
  1. Schritt 1: Ist Nageldesign zulassungsfrei?
  2. Schritt 2: Rechtsform und Gewerbeanmeldung
  3. Schritt 3: Finanzamt, Fragebogen und Kleinunternehmerregelung
  4. Schritt 4: Hygiene, Infektionsschutz und Gesundheitsamt
  5. Schritt 5: Produkte, Allergien und die Regeln seit 2025
  6. Schritt 6: Kasse und TSE
  7. Schritt 7: BGW, Versicherungen und Vorsorge
  8. Schritt 8: Standort: zu Hause oder eigenes Studio
  9. Schritt 9: Preise kalkulieren
  10. Schritt 10: Kunden gewinnen und Stammkundinnen halten
  11. Schritt 11: Welches Buchungssystem für dein Nagelstudio?
  12. Checkliste vor der ersten Kundin

Ein Nagelstudio eröffnen kannst du in Deutschland ohne Meisterbrief: Nageldesign ist zulassungsfrei. Du brauchst eine solide Ausbildung, meldest dein Gewerbe an, wirst Mitglied der Handwerkskammer, gibst den Fragebogen beim Finanzamt ab, entscheidest über die Kleinunternehmerregelung, richtest Hygiene und Kasse regelkonform ein und meldest dich bei der BGW. Hier stehen die elf Schritte mit den Zahlen und Fristen, wie sie im Oktober 2026 gelten. Kalender und Buchungen regelst du ab Tag 1 mit Lookster: 3 Monate kostenlos und an einem Tag live.

Schritt 1: Ist Nageldesign zulassungsfrei?

Ja. Nagelstudios fallen seit dem 9. April 2025 unter das zulassungsfreie Handwerk Kosmetiker, das in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung unter Nummer 56 steht. Hintergrund ist eine Änderung von § 18 Abs. 2 HwO: Entscheidend ist jetzt nur noch, ob die Tätigkeit in Anlage B aufgeführt ist, nicht mehr, ob sie "wesentlich" oder "minderhandwerklich" ist. Für dich heißt das: kein Meisterbrief, keine Gesellenprüfung, keine Ausnahmebewilligung. Du wirst nach der Gewerbeanmeldung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der Handwerkskammer (HWK) eingetragen und zahlst dort den Kammerbeitrag; bis April 2025 waren Nagelstudios bei der IHK.

Zulassungsfrei bedeutet nicht ausbildungsfrei. Du arbeitest mit Methacrylaten, die bei dir und deinen Kundinnen Kontaktallergien auslösen können, und mit einer Fräse an der Nagelplatte. Wähle eine Grundausbildung, die Gel, Acryl, Builder, Maniküre und E-File abdeckt und Allergieprävention und Absaugung ernst nimmt. Produktschulungen der Marken sind eine Ergänzung, kein Ersatz. Die HWK Münster bietet zum Beispiel die Fortbildungsprüfung "Geprüfter Nageldesigner", mit der du eine kammergeprüfte Qualifikation vorweisen kannst.

Schritt 2: Rechtsform und Gewerbeanmeldung

Starte als Einzelunternehmen; ohne Notar, ohne Stammkapital, mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Gründest du mit einer Partnerin, ist die GbR die einfache Form.

Ein stehendes Gewerbe zeigst du nach § 14 GewO "gleichzeitig" mit dem Beginn beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Mitbringen: Personalausweis, bei Nicht-EU-Staatsangehörigkeit den Aufenthaltstitel. Die Gebühr legt jede Kommune fest; Berlin verlangt zum Beispiel 26 € für ein Einzelgewerbe, online 15 € (gecheckt am 27. Oktober 2026). Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft, melden musst du dich dort aber zusätzlich selbst. Gib als Tätigkeit "Nageldesign, Maniküre, kosmetische Hand- und Nagelpflege" an, damit die Zuordnung zur HWK eindeutig ist.

Schritt 3: Finanzamt, Fragebogen und Kleinunternehmerregelung

Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch über Mein ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Als Beginn zählt bereits die Vorbereitung, etwa der Kauf von Tisch und Lampe. Im Fragebogen schätzt du Umsatz und Gewinn und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung.

Nagelbehandlungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG). Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (Stand 2026). Dann weist du keine Umsatzsteuer aus, gibst keine Voranmeldungen ab und ziehst keine Vorsteuer. Für ein Nagelstudio ist das häufig ein Vorteil: Deine Kundinnen sind Privatpersonen, die keine Vorsteuer abziehen, also wirken deine Preise ohne die 19 % direkt günstiger. Der Nachteil: Die Vorsteuer aus Einrichtung, Absaugung und Produkten ist verloren. Verzichtest du auf die Regelung, bindet dich der Verzicht fünf Jahre.

Jahresumsatz Regelbesteuerung Kleinunternehmerregelung
Bis 25.000 € (Vorjahr) 19 % USt auf jede Behandlung, Vorsteuer zurück Keine USt, keine Voranmeldung, kein Vorsteuerabzug
Über 100.000 € (laufendes Jahr) Pflicht Nicht mehr möglich

Schritt 4: Hygiene, Infektionsschutz und Gesundheitsamt

Nach § 36 Abs. 2 IfSG kann das Gesundheitsamt Einrichtungen infektionshygienisch überwachen, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger übertragen werden können. Was das konkret heißt, regeln die Bundesländer in Hygieneverordnungen. München zählt zum Beispiel ausdrücklich "Maniküre, Pediküre, Nagelpflege, Nageldesign" zu den überwachten Tätigkeiten und verweist auf die bayerische Hygiene-Verordnung. Frag dein Gesundheitsamt nach Merkblatt und Checkliste für Nagelstudios und ob in deinem Bundesland eine Anzeige vor Eröffnung nötig ist.

Unabhängig vom Bundesland erwarten die Ämter einen schriftlichen Hygieneplan. Die Grundregeln:

  • Hände: waschen und desinfizieren vor und nach jeder Kundin; Handschuhe bei Gel, Acryl und Remover.
  • Instrumente: Feilen und Buffer pro Kundin oder Einweg; Metallinstrumente reinigen, mit einem VAH-gelisteten Mittel desinfizieren, trocken lagern.
  • Arbeitsplatz: Tisch, Lampe und Armauflagen nach jeder Kundin wischen; Handtücher pro Kundin wechseln.
  • Luft: Absaugung am Tisch und Maske beim Feilen; Feilstaub und Monomerdämpfe sind das größte Gesundheitsrisiko für dich selbst.
  • Haut und Nagel: keine Behandlung bei Pilz, Entzündung oder offenen Stellen; an Hausarzt oder Podologie verweisen.

Schritt 5: Produkte, Allergien und die Regeln seit 2025

Zwei EU-Verordnungen bestimmen, womit du arbeiten darfst:

  • TPO ist seit dem 1. September 2025 verboten. Verordnung (EU) 2025/877 hat den Fotoinitiator TPO auf die Verbotsliste der Kosmetikverordnung gesetzt. Laut Europäischer Kommission dürfen Produkte mit TPO seit diesem Datum weder verkauft noch an Kundinnen angewendet werden, auch nicht aus älteren Beständen; eine Aufbrauchfrist gibt es nicht. Prüfe die INCI-Liste jedes Gels, Builders und Top Coats.
  • HEMA und Di-HEMA TMHDC sind nur für die gewerbliche Verwendung zugelassen (Verordnung (EU) 2020/1682, seit 2021). Diese Methacrylate sind die Hauptursache von Kontaktallergien durch Nagelprodukte. Für dich heißt das: Handschuhe tragen, ungehärtetes Gel nie mit der Haut berühren, die zum Produkt passende Lampe nutzen (unvollständiges Aushärten erhöht das Allergierisiko), dünn auftragen und Nagelhaut und Haut freihalten.

Frag bei der Anamnese nach früheren Reaktionen auf Gelnägel, Pflaster oder Zahnkunststoffe und notiere die Antwort in der Kundenkartei.

Schritt 6: Kasse und TSE

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse besteht im Oktober 2026 nicht; eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht ist erlaubt. Nutzt du eine elektronische Kasse oder eine Kassen-App, gelten die Regeln aus § 146a AO: zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabepflicht (der Bon darf digital sein) und Meldung der Kasse innerhalb eines Monats nach Anschaffung über ELSTER.

Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem ab 2028 Unternehmen mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr eine elektronische Kasse nutzen müssen; Betriebe mit höchstens 12.000 € Barumsatz sollen ausgenommen sein. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Für ein Nagelstudio im ersten Jahr ist beides weit weg, aber wer ohnehin eine Kasse kauft, nimmt eine mit TSE. Lookster läuft neben jeder TSE-Kasse: Die Kasse erstellt den Beleg, Lookster führt Termine, Kundenkartei und Erinnerungen.

Schritt 7: BGW, Versicherungen und Vorsorge

Jedes Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (§ 192 SGB VII); für Kosmetik und Nagelstudios ist das die BGW. Beschäftigte sind dort pflichtversichert. Du selbst als Inhaberin bist es nicht automatisch: Für Selbstständige in der Kosmetikbranche bietet die BGW eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, mit Beispielbeiträgen von 228,01 € im Jahr bei 29.000 € Versicherungssumme (Beitragsjahr 2025). Angesichts von Allergien und Hauterkrankungen als typischen Berufskrankheiten ist das gut angelegtes Geld.

Die Rentenversicherungspflicht für Handwerker (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI) gilt nur für Inhaber zulassungspflichtiger Handwerke der Anlage A, die in der Handwerksrolle stehen. Als Nagelstudio in Anlage B bist du davon nicht erfasst und sorgst selbst vor. Pflicht bleibt die Krankenversicherung mit Pflegeversicherung. Freiwillig, aber sinnvoll: Betriebshaftpflicht (Schaden an der Kundin oder ihrer Kleidung), Inhaltsversicherung für Einrichtung und Ware, und eine Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, weil für Selbstständige bei Krankheit kein Lohn weiterläuft.

Schritt 8: Standort: zu Hause oder eigenes Studio

Zu Hause ist der häufigste Start. Kläre drei Dinge: Erlaubt der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft eine gewerbliche Nutzung (in vielen Mietverträgen steht ein Verbot)? Ist nach dem Bebauungsplan Gewerbe im Wohngebiet zulässig; bei "nicht störendem Gewerbe" ohne Kundenverkehr in größerem Umfang ist das meist der Fall, das Bauamt gibt Auskunft. Und: Deine Hausratversicherung deckt Studioeinrichtung nicht.

Eigenes Studio. Prüfe vor dem Mietvertrag mit dem Bauamt, ob eine Nutzungsänderung nötig ist, und wer Lüftung, Wasser und Strom für die Arbeitsplätze zahlt. Achte auf Laufzeit, Verlängerungsoption und Konkurrenzschutz.

In beiden Fällen gilt § 12 PAngV: Du musst ein Preisverzeichnis für deine wesentlichen Leistungen inklusive Umsatzsteuer in den Geschäftsräumen anbringen, bei einem Schaufenster auch dort.

Schritt 9: Preise kalkulieren

Berechne den Stundensatz aus Kosten und Wunscheinkommen und leite daraus den Preis pro Behandlung ab:

(Jahreskosten + gewünschter Bruttoverdienst) ÷ verrechenbare Stunden pro Jahr = Stundensatz netto

Ein hypothetisches Beispiel für ein Studio zu Hause an vier Tagen pro Woche:

Posten Betrag
Jahreskosten (Produkte, Versicherungen, BGW, Software, Abschreibung, Fortbildung, Steuerberatung) 9.000 €
Gewünschter Bruttoverdienst (inkl. Rücklage für Steuern und Krankenversicherung) 30.000 €
Zu deckender Betrag 39.000 €
Arbeitsstunden: 46 Wochen × 4 Tage × 8 Stunden 1.472 Stunden
Verrechenbar (75 %) 1.104 Stunden
Stundensatz netto 35,33 €

Eine Neumodellage mit 90 Minuten kostet dann 53 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer 63,07 € brutto. Ein Auffüllen mit 60 Minuten liegt bei 35,33 € netto oder 42,04 € brutto. Als Kleinunternehmerin entfällt die Umsatzsteuer: Du kannst dieselben 53 € verlangen oder den Preis leicht senken und trotzdem mehr behalten. Nailart rechnest du pro Element oder pro 10 Minuten zusätzlich ab, sonst läuft dir der Kalender davon und die Marge weg.

Schritt 10: Kunden gewinnen und Stammkundinnen halten

Nageldesign ist fotogen, nutze das, und mach Lookster zu deiner Basis: Mit einem Buchungslink und deiner eigenen Studioseite auf dem Lookster-Marktplatz bist du überall buchbar, wo neue Kundinnen deine Arbeit sehen.

  1. Instagram als Portfolio. Jede Modellage bei Tageslicht oder Ringlicht vor demselben Hintergrund fotografieren, Lookster-Buchungslink in die Bio. Reels vom Prozess (Fräse, Nailart) erreichen mehr Menschen als Standbilder.
  2. Der Lookster-Marktplatz und die Kunden-App. Deine Studioseite mit Portfolio und verifizierten Bewertungen erscheint in der kostenlosen Lookster-App für iOS und Android und ist auch über Google zu finden, in Deutschland wie in den Niederlanden. Neukundinnen buchen dort mit 0 % Provision. Vorsicht bei anderen Marktplätzen: Treatwell verlangt 35 % Provision zzgl. MwSt. auf die erste Buchung jeder neuen Kundin (gecheckt am 27. Oktober 2026).
  3. Google Unternehmensprofil. Wer "Nagelstudio + Stadt" sucht, sieht die Karte. Leistungen, Preise und Fotos eintragen, deinen Lookster-Buchungslink hinterlegen, nach jedem Termin um eine Bewertung bitten. Die Bewertungsanfrage verschickt Lookster automatisch per E-Mail und Push. Mehr dazu in mehr Bewertungen für deinen Salon.
  4. Dein Umfeld. Freundinnen, Kolleginnen und Nachbarinnen sind deine ersten Modelle und deine ersten Bewertungen.

Ein Nagelstudio lebt von Wiederholung: Gel und Acryl müssen alle drei bis vier Wochen aufgefüllt werden, eine Kundin, die bleibt, ist also 13 bis 17 Termine im Jahr wert. Vereinbare den nächsten Termin direkt am Tisch, am besten als festen Serientermin in Lookster mit Ausnahmen pro Datum für Urlaub, erinnere automatisch am Vortag (bei Lookster kostenlos per E-Mail und Push, ohne SMS-Kosten) und führe eine Kundenkartei mit Farbe, Form, Länge, Allergien und einem Foto der letzten Modellage.

Dalia vom Nagelstudio Biablicious über den Effekt (übersetzt): "Seit ich Lookster nutze, habe ich viel mehr Überblick über meinen Kalender und verbringe weniger Zeit mit der Planung. Ideal für mich und für meine Kundinnen."

Schritt 11: Welches Buchungssystem für dein Nagelstudio?

Richte dein Buchungssystem ein, bevor du die erste Kundin einträgst, und starte ab Tag 1 mit Lookster. Ein Nagelstudio braucht Serientermine, Zusatzleistungen mit eigener Dauer und eigenem Preis, Fotos pro Termin und eine gute App auf dem Handy. Lookster bietet all das und ist für genau diese Phase gebaut:

  • 3 Monate kostenlos, ohne Kreditkarte. Danach 19,95 € pro Monat zzgl. USt. inklusive 3 Mitarbeitenden, monatlich kündbar und ohne Einrichtungsgebühr (gecheckt am 27. Oktober 2026).
  • An einem Tag live. Konto anlegen, Leistungen und Zusatzleistungen (Nailart, French, Ablösen der alten Modellage) in einem kurzen Assistenten einrichten, Buchungslink teilen und deine Kundinnen können buchen.
  • Eigener Marktplatz und Kunden-App mit 0 % Provision. Auch auf Neukundinnen, die dich über den Lookster-Marktplatz finden, und mit unbegrenzt vielen Buchungen.
  • Buchungslink für Instagram und Google. Kundinnen buchen rund um die Uhr, wählen ihre Zusatzleistungen selbst und sehen nur wirklich freie Zeiten.
  • Kostenlose Erinnerungen per E-Mail und Push, ohne SMS-Kosten. Eine Bestätigung direkt nach der Buchung, eine Erinnerung 24 Stunden vorher und eine Bewertungsanfrage nach dem Termin.
  • Export für deine Steuerberatung. Umsatz, Termine, Auslastung und No-Shows pro Zeitraum, als Excel- oder CSV-Datei.

In der Kundenkartei speicherst du Notizen und Vorher-nachher-Fotos pro Termin, also hast du Farbe, Form und Allergien immer zur Hand. Du arbeitest im Browser oder in der Lookster Dashboard-App auf iPhone, iPad, Android oder Windows, auf Deutsch, Englisch oder Niederländisch. Mit Lookster Pro kommen Kasse, Online-Anzahlungen und Gutscheine dazu, mit Tap to Pay und Zahlungslink. Pro läuft bereits bei ausgewählten Salons und ist bald für alle verfügbar. Abgerechnet wird in der Zwischenzeit einfach über deine eigene Kasse, denn Lookster läuft neben jeder TSE-Kasse und regelt Termine, Buchungen und Kundinnen. Mehr dazu in Buchungssystem für Nagelstudios, Buchungssystem für neue Salons und auf der Seite zur Online-Terminbuchung mit Lookster.

Checkliste vor der ersten Kundin

  1. Ausbildung abgeschlossen, Hygieneplan geschrieben, Absaugung und Handschuhe vorhanden.
  2. Alle Produkte auf TPO geprüft, HEMA-Produkte nur gewerblich eingesetzt.
  3. Gewerbe angemeldet, Eintragung bei der Handwerkskammer erhalten.
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgegeben, Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung getroffen.
  5. Gesundheitsamt nach Merkblatt und Anzeigepflicht gefragt.
  6. Kasse mit TSE gewählt und gemeldet, oder offene Ladenkasse mit Kassenbericht.
  7. Bei der BGW gemeldet, freiwillige Unternehmerversicherung geprüft, Krankenversicherung und Betriebshaftpflicht geregelt.
  8. Vermieter, Bauamt und Hausratversicherung für das Studio zu Hause geklärt; Preisaushang angebracht.
  9. Preise aus Kosten und verrechenbaren Stunden kalkuliert, mit oder ohne Umsatzsteuer.
  10. Instagram und Google Unternehmensprofil mit Buchungslink und Portfolio eingerichtet.
  11. Lookster live mit Serienterminen, Zusatzleistungen und Erinnerungen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Meisterbrief, um ein Nagelstudio zu eröffnen?

Nein. Nageldesign zählt seit dem 9. April 2025 zum zulassungsfreien Handwerk Kosmetiker (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56 HwO). Du brauchst weder Meisterbrief noch Gesellenprüfung, meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an und wirst Mitglied der Handwerkskammer, nicht mehr der IHK. Eine Ausbildung ist trotzdem der wichtigste Schritt, weil du mit allergenen Stoffen arbeitest und Kundinnen nach Portfolio und Vertrauen wählen.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für ein Nagelstudio?

Oft ja, besonders zu Hause oder in Teilzeit. Die Regelung gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG, Stand 2026). Du weist dann keine 19 % Umsatzsteuer aus, was deine Preise für Privatkundinnen spürbar günstiger macht. Dafür bekommst du keine Vorsteuer aus Tisch, Lampe, Absaugung und Produkten zurück. Rechne beides durch, bevor du den Fragebogen beim Finanzamt abgibst.

Darf ich noch Gel mit TPO im Nagelstudio verwenden?

Nein. Seit dem 1. September 2025 ist TPO in Kosmetik EU-weit verboten (Verordnung (EU) 2025/877). Du darfst Produkte mit TPO weder verkaufen noch an Kundinnen anwenden, auch nicht aus Restbeständen, die du vorher gekauft hast; eine Aufbrauchfrist gibt es nicht. Prüfe die INCI-Liste jedes Gels, Builders und Top Coats und frag deinen Lieferanten nach TPO-freien Varianten.

Muss ich mein Nagelstudio beim Gesundheitsamt anmelden?

Das hängt vom Bundesland ab. Nach § 36 IfSG kann das Gesundheitsamt Betriebe infektionshygienisch überwachen, in denen bei Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger übertragen werden können; Nagelpflege und Nageldesign stehen in vielen Landes-Hygieneverordnungen ausdrücklich auf der Liste. Frag dein Gesundheitsamt nach Merkblatt, Checkliste und einer eventuellen Anzeigepflicht, und arbeite mit einem schriftlichen Hygieneplan.

Welches Buchungssystem passt zu einem neuen Nagelstudio?

Lookster. Du startest mit 3 Monaten kostenlos ohne Kreditkarte und bist an einem Tag live. Danach kostet es 19,95 € pro Monat zzgl. USt. inklusive 3 Mitarbeitenden, mit 0 % Provision, auch auf Neukundinnen über den Lookster-Marktplatz und die Kunden-App. Du bekommst Serientermine, Zusatzleistungen für Nailart, Fotos pro Termin und kostenlose Erinnerungen per E-Mail und Push, ohne SMS-Kosten.

Brauche ich als Nageldesignerin eine Registrierkasse mit TSE?

Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es im Oktober 2026 nicht; eine offene Ladenkasse mit Kassenbericht ist erlaubt. Nutzt du eine elektronische Kasse oder Kassen-App, braucht sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), du musst jeder Kundin einen Beleg anbieten und die Kasse innerhalb eines Monats über ELSTER melden (§ 146a AO). Die geplante Kassenpflicht ab 2028 soll erst ab 100.000 € Jahresumsatz greifen und ist noch nicht beschlossen.

Quellen

  1. IHK Regensburg: Nagelstudios zählen seit 9. April 2025 zum zulassungsfreien Handwerk Kosmetiker
  2. Handwerksordnung, Anlage B (Abschnitt 1 Nr. 56 Kosmetiker)
  3. § 14 GewO: Anzeigepflicht
  4. Service-Portal Berlin: Gewerbe anmelden (Gebühren)
  5. § 138 AO: Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  6. ELSTER: Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?
  7. § 19 UStG: Kleinunternehmer
  8. § 12 UStG: Steuersätze
  9. § 146a AO: Elektronische Aufzeichnungssysteme (TSE, Belegausgabe, Mitteilungspflicht)
  10. IHK Köln: Bundesregierung beschließt Kassenpflicht und digitalen Bon ab 2028
  11. § 36 IfSG: Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen
  12. Landeshauptstadt München: Hygieneüberwachung Gesundheits- und Körperpflege (Nagelpflege, Nageldesign)
  13. Europäische Kommission: TPO in nail products, questions and answers (7. August 2025)
  14. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/877 (TPO-Verbot ab 1. September 2025)
  15. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2020/1682 (HEMA und Di-HEMA TMHDC nur für gewerbliche Verwendung)
  16. § 192 SGB VII: Pflichten der Unternehmer (Anmeldung binnen einer Woche)
  17. BGW: Freiwillige Versicherung für Kosmetikerinnen und Kosmetiker
  18. BGW: Mitglied werden, Anmeldung Ihres Unternehmens
  19. § 2 SGB VI: Selbständig Tätige (Rentenversicherungspflicht nur für zulassungspflichtige Handwerke)
  20. § 12 PAngV: Preisangaben für Leistungen (Preisverzeichnis)
  21. HWK Münster: Fortbildungsprüfungsordnung Geprüfter Nageldesigner
  22. Treatwell: Preise für Partner (35 % Provision zzgl. MwSt. auf die erste Buchung neuer Kunden)
  23. Lookster: Preise

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